Kapitalverrentung
Ewige Rente.
Es gibt sie wirklich, die ewige Rente.
Von der ewigen Rente spricht man, wenn angelegtes Kapital durch Entnahmen nicht aufgebraucht wird, sondern seinen vollen Wert, möglichst mit Inflationsausgleich,
behält und vererbt werden kann.
Sie können also Ihr Kapital, z.B. aus einer fälligen Lebensversicherung oder aus einer Erbschaft so anlegen, dass Sie nach einer Anlaufphase von den Erträgen leben können
und sich der Wert Ihres angelegten Kapitals nicht oder nur geringfügig verändert.
Die Policen können über Generationen hinweg vererbt werden, d.h. auch Ihre Kinder
oder Kindeskinder können von der ewigen Rente profitieren.
Gerne suchen wir mit Ihnen zusammen eine passende Lösung für ein
„Morgen-ohne-Sorgen“.

