Private Kapitalversorgung
Schicht 3: Private Kapitalversorgung
Zur Schicht 3 gehören unter anderem private Renten- und Lebensversicherungen, Fondspolicen, Investmentanlagen und Sparpläne, Immobilien und alle weiteren Kapitalbildenden Verträge.
Die Beiträge dieser Schicht, werden aus dem versteuerten Einkommen bezahlt und
Verträge und Anlagen können vererbt, verkauft, beliehen oder übertragen werden.
Angesammelte Erträge sind zum Beispiel bei der privaten Rentenversicherung während
der gesamten Ansparphase steuerfrei. Die Höhe des Ertragsanteiles richtet sich nach dem Renteneintrittsalter und bleibt dann lebenslang gleich.
Bei Vertragsende kann statt einer lebenslangen Rente auch eine Kapitalauszahlung
gewählt werden. Die Besteuerung richtet sich hier nach dem individuellen Steuersatz,
bzw. bei Einhaltung von Mindestlaufzeiten nach dem Halbeinkünfteverfahren.
Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Lösung für Ihre
private Kapitalversorgung.



